In welchen Bereichen wir fördern

Architektur

  • Architektur
  • Innenarchitektur
  • Landschaftsarchitektur
  • Städtebau und Raumplanung

Design

  • Möbel- oder Leuchtendesign
  • Produktdesign
  • Szenografie
  • Textildesign

Kunsthandwerk

  • Keramik
  • Schmuck
  • Töpferei und Glaswaren
  • Textilien

Was wir nicht fördern

Welche Bereiche werden nicht berücksichtigt?

  • Fashion- und Modedesign
  • Fotografie sowie Film- und Videoprojekte
  • Game- und Interactiondesign
  • Kommunikations- und Mediendesign, visuelle Gestaltung
  • Kultur- und Designmanagement
  • Malerei und bildende Kunst
  • Marketing
  • Musik
  • Tanz und Theater

Welche Projekte werden NICHT unterstützt?

  • Architekturmodelle, Modelle zwecks Städte- oder Raumplanung
  • Bachelor-Projekte (Abschluss- oder Diplomarbeiten)
  • Berufliche Neuorientierung, Umschulung
  • Curating
  • Doktorarbeiten und andere adademische Forschungsprojekte
  • Einzelobjekte, die als Unikat projektiert und/oder verkauft werden
  • Erstellung, Erwerb oder Sanierung von Immobilien, Anlagen oder Maschinen
  • Fashion- oder Modekollektionen
  • Herstellung von Serien, die ausschliesslich für den Verkauf bestimmt sind
  • Hochschulprojekte wie Seminare, Tagungen, Symposien oder Festivals
  • Möblierungsprojekte, Innenausbau
  • Praktika, die während oder nach einer Bachelor-Ausbildung absolviert werden
  • Retrospektiven oder auf Kulturgüterschutz ausgerichtete Projekte
  • Vorbereitung und Herstellung von Publikationen und Kommunikationsmittel jeglicher Art
  • Vorhaben, bei denen soziale oder kommerzielle Aspekte im Vordergrund stehen

 

Instrumente

Die Ikea Stiftung Schweiz verfügt über vier Förderinstrumente:

Stipendien

Die Ikea Stiftung Schweiz stellt ausgewiesenen Bewerberinnen und Bewerbern Stipendien für die Weiterbildung zur Verfügung. Es werden nur Weiterbildungen im AUSLAND berücksichtigt und dies nur, wenn die Bewerber/-innen bereits eine Ausbildung auf der Stufe Bachelor abgeschlossen haben (oder gleichwertig). Vorausgesetzt wird ebenfalls, dass die Stipendiantinnen und Stipendianten Berufspraxis vorweisen.

Für die Eingabe von Stipendiengesuchen gelten folgende Vorgaben: Für Studiengänge, die im Herbst beginnen, ist das Gesuch zwingend per 1. April einzureichen. Bei Studiengängen, die im Februar beginnen, muss das Stipendiengesuch per 1. August eingereicht werden.

Werk- oder Projektbeiträge

Die Ikea Stiftung Schweiz leistet finanzielle Beiträge an gestalterische Projekte wie beispielsweise die Entwicklung des Prototyps eines Designobjekts oder die Präsentation von Designentwürfen an einer Publikumsmesse. Die Unterstützung eines Projekts kommt in Betracht, wenn die beabsichtigte Lösung der Aufgabenstellung deutlich einen innovativen Ansatz erkennen lässt.

Beiträge an Veranstaltungen oder Institutionen

Die Ikea Stiftung Schweiz leistet finanzielle Beiträge an Institutionen, die auf den unterstützten Gebieten der gestalterischen Weiterbildung dienende Ziele verfolgen, indem sie beispielsweise von einer Jury betreute Wettbewerbe veranstalten und Preise oder Auszeichnungen vergeben. Veranstaltungen müssen sich explizit an Personen in Ausbildung richten oder ebendiesen eine Plattform bieten.

Praktikum am Hauptsitz von IKEA in Älmhult

Seit 2023 vergibt die Ikea Stiftung Schweiz jedes Jahr im Januar ein fünfmonatiges Praktikum in der Produktentwicklung am Hauptsitz von IKEA (IoS) in Älmhult. Das Angebot richtet sich an junge Schweizer Talente mit Bachelor-Abschluss in Industrie- oder Objektdesign, die fliessend Englisch sprechen und ihr Wissen in der Praxis anwenden möchten – in enger Zusammenarbeit mit den Produktentwickler:innen von IKEA. Bewerbungen (Lebenslauf, Motivationsschreiben und Portfolio) können jeweils bis Ende Februar eingereicht werden. Der Auswahlprozess dauert bis Ende April, das Praktikum startet Anfang September. Die Ikea Stiftung Schweiz übernimmt Lohn-, Wohn- und Reisekosten.

Bearbeitungsfristen

Gesuchsteller*innen erfahren innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Eingabefrist die Entscheidung des Stiftungsrats.

Beratungsangebot

Gerne helfen wir Dir beim einreichen Deines Gesuches.

Hast Du Fragen? Wir beraten Dich gerne.

Wir wissen: Jedes Projekt ist einzigartig, jede Veranstaltung einmalig. Und weil Innovationen an den Schnittstellen von Themen und Disziplinen entstehen, geht jedes Gesuch von einer anderen Ausgangslage aus. Deshalb teilen wir gerne unser Wissen und unsere Erfahrungen mit den Gesuchstellenden. Nutze die Chance und nimm einige Wochen vor Ablauf des jeweiligen Eingabetermins Kontakt mit uns auf: info@ikea-stiftung.ch.

FAQ

Wie soll ich ein Gesuch einreichen? Als PDF oder per Post?

Gesuche können nur per E-Mail eingereicht werden. In jedem Fall bestätigen wir den Erhalt des Gesuchs innerhalb von höchstens drei Arbeitswochen. Gesuche, die auf postalischem Weg eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Welche Angaben müssen zwingend im Gesuch stehen?

Jedes Gesuch muss mindestens folgende Inhalte ausweisen:

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Begleitbrief (oder Motivationsschreiben)
  3. PDF bestehend aus: Projektbeschreibung (oder Bescheinigung der Hochschule), Portfolio, Budget, CV, Zeugnissen oder Diplomen, Arbeitszeugnissen. Das PDF darf nicht mehr als 20 Seiten enthalten.

Kann ich bei Fragen allenfalls auch mit jemandem von der Stiftung telefonieren?

Ja klar. Teile uns hierzu Deine Telefonnummer per E-Mail an info@ikea-stiftung.ch mit. Wir werden innerhalb einer Woche mit Dir Kontakt aufnehmen.