Ein Gesuch einreichen

Die IKEA Stiftung Schweiz hat am 14. November 2025 ein neues Online-System für Gesuche eingeführt. Seit diesem Datum können Gesuche nur noch über die neue Plattform eingereicht werden. Bitte reiche dein Gesuch über diesen Link hier ein. Nach der Registrierung wählst du den passenden Antragstyp aus und gibst in mehreren Schritten alle erforderlichen Angaben ein. Am Ende kannst du dein Projektdossier bequem als PDF hochladen.

Richtlinien

Lade hier unsere Richtlinien als PDF herunter: Im PDF sind alle relevanten Informationen zu den unterstützten Bereichen sowie die Ausschlusskriterien für Gesuche enthalten. Die Richtlinien sind bindend.

Alterslimiten

Oberstes Ziel der Ikea Stiftung Schweiz ist die Förderung junger Talente. Deshalb setzt sie für Gesuche folgende Alterslimiten:

  • Stipendien: Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung dürfen Antragstellende das 28. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.
  • Bei Projekt- oder Werkbeiträge gilt neu: Gesuchstellende können bis maximal sieben Jahre nach ihrem Bachelor Abschluss einen Antrag einreichen. Zugleich gilt, dass sie nicht älter als 35 Jahre alt sein dürfen (zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung).
  • Für das Praktikum am Hauptsitz von IKEA dürfen Gesuchstellende nicht älter als 32 Jahre alt sein (zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung).
  • Bei Veranstaltungen und Institutionen: Für die das Gesuch einreichende Person gilt keine Altersbeschränkung. Voraussetzung ist aber, dass die Veranstaltung sich an das Zielpubilkum der Stiftung richtet oder diesem die Möglichkeit gibt, sich an der Veranstaltung zu präsentieren.

Schweizbezug

Die Ikea Stiftung Schweiz berücksichtigt nur Gesuche, deren Urheber in der Schweiz Wohnsitz haben oder einen engen Bezug zur Schweiz nachweisen können. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, wenn die bisherige Berufsausbildung (vollständig in der Schweiz absolviertes Bachelorstudium oder vergleichbare Grundausbildung) in der Schweiz absolviert wurde oder der bisherige Lebensmittelpunkt in der Schweiz war.

Zeitpunkt

Projekte oder Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung angefangen haben oder bereits umgesetzt wurden, werden nicht berücksichtig. In jedem Fall muss das Gesuch mindestens vier Monate vor Beginn der geplanten Umsetzung / Durchführung oder Beginn eingereicht werden.

Eingabetermine

Gesuche sind per 1. April, 1. August oder 1. Dezember einzureichen. Die Stiftungsratssitzungen finden jeweils am Ende des darauffolgenden Monats statt.

Für die Eingabe von Stipendiengesuchen gelten folgende Vorgaben: Für Studiengänge, die im Herbst beginnen, ist das Gesuch per 1. April einzureichen. Bei Studiengängen, die im Februar beginnen, muss das Stipendiengesuch per 1. August eingereicht werden. Gesuche, die während eines laufenden Semesters eingereicht und ein bereits aufgenommenes Studienjahr betreffen, werden nicht mehr berücktigt.

Die Gesuchsteller*innen erfahren innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der letzten Eingabefrist, ob der Stiftungsrat das Stipendiengesuch guthiess.

Dokumentation

Die Ikea Stiftung Schweiz informiert über ihre Aktivitäten und Leistungen und publiziert auf der eigenen Webseite Bilder, Pläne und kurze Texte über die von ihr mitfinanzierten Stipendien, Projekte oder Veranstaltungen. Antragsteller/-innen nehmen davon Kenntnis. In bestimmten Fällen sieht die Ikea Stiftung Schweiz aufgrund des Kopierschutzes, des Innovationsgrades und der Urheberrechte von einer Publikation ab.

Schlussbericht

Der Stiftungsrat oder der Geschäftsführer entscheiden fallweise, ob von den Stipendiantinnen und Stipendianten, den verantwortlichen Personen bei Projekt- und Werkbeiträgen oder mitfinanzierten Veranstaltungen ein Schlussbericht eingereicht werden muss. Dieser Schlussbericht dient der Evaluation der eingesetzten Beiträge und wird nicht veröffentlicht.