Gesuch stellen
Wichtiger Hinweis zur Gesuchseinreichung: Die IKEA Stiftung Schweiz führt derzeit ein neues Online-System für Gesuche ein. Bis zur Inbetriebnahme am 17. November 2025 können daher keine Anträge entgegengenommen werden. Ab diesem Datum steht an dieser Stelle der Link zur neuen Antragsplattform zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Alterslimiten
Oberstes Ziel der Ikea Stiftung Schweiz ist die Förderung junger Talente. Deshalb setzt sie für Gesuche folgende Alterslimiten:
- Stipendien: Das Gesuch muss VOR Ihrem 29. Geburtstag eingereicht werden
- Projekt- oder Werkbeiträge/Praktikum am Hauptsitz von IKEA: abgeschlossenes 32. Lebensjahr
- Bei Veranstaltungen: Die Veranstaltung muss sich explizit an Teilnehmer/-innen richten, die in Ausbildung sind (oder ebenjenen eine Plattform bieten).
Schweizbezug
Die Ikea Stiftung Schweiz berücksichtigt nur Gesuche, deren Urheber in der Schweiz Wohnsitz haben oder einen engen Bezug zur Schweiz nachweisen können. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, wenn die bisherige Ausbildung über weite Strecken in der Schweiz absolviert wurde oder der bisherige Lebensmittelpunkt in der Schweiz war.
Zeitpunkt
Projekte oder Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung angefangen haben oder bereits umgesetzt wurden, werden nicht berücksichtig. In jedem Fall muss das Gesuch mindestens vier Monate vor Beginn der geplanten Umsetzung / Durchführung oder Beginn eingereicht werden.
Richtlinien
Laden Sie hier die Richtlinien zu unserer Tätigkeit herunter. Im PDF sind alle relevanten Informationen zu den unterstützten Bereichen sowie die Ausschlusskriterien für Gesuche enthalten. Die Richtlinien sind bindend. Richtlinien
Eingabetermine
Gesuche sind per 1. April, 1. August oder 1. Dezember einzureichen. Die Stiftungsratssitzungen finden jeweils am Ende des darauffolgenden Monats statt.
Für die Eingabe von Stipendiengesuchen gelten folgende Vorgaben: Für Studiengänge, die im Herbst beginnen, ist das Gesuch per 1. April einzureichen. Bei Studiengängen, die im Februar beginnen, muss das Stipendiengesuch per 1. August eingereicht werden. Gesuche, die während eines laufenden Semesters eingereicht und ein bereits aufgenommenes Studienjahr betreffen, werden nicht mehr berücktigt.
Die Gesuchsteller*innen erfahren innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der letzten Eingabefrist, ob der Stiftungsrat das Stipendiengesuch guthiess.
Dokumentation
Die Ikea Stiftung Schweiz informiert über ihre Aktivitäten und Leistungen und publiziert auf der eigenen Webseite Bilder, Pläne und kurze Texte über die von ihr mitfinanzierten Stipendien, Projekte oder Veranstaltungen. Antragsteller/-innen nehmen davon Kenntnis. In bestimmten Fällen sieht die Ikea Stiftung Schweiz aufgrund des Kopierschutzes, des Innovationsgrades und der Urheberrechte von einer Publikation ab.
Schlussbericht
Der Stiftungsrat oder der Geschäftsführer entscheiden fallweise, ob von den Stipendiantinnen und Stipendianten, den verantwortlichen Personen bei Projekt- und Werkbeiträgen oder mitfinanzierten Veranstaltungen ein Schlussbericht eingereicht werden muss. Dieser Schlussbericht dient der Evaluation der eingesetzten Beiträge und wird nicht veröffentlicht.